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SAV: Stationär-Ambulanter Verbund Das Institut für Reha-Management Ehrhardt war Initiator und Gründungsmitglied des Stationär-ambulanten Verbunds e. V. (SAV), der sich im Juni 2001 in Regensburg konstituiert hat. In diesem Verbund sollen neurologische Rehabilitationskliniken und ambulante neuropsychologische Rehabilitationseinrichtungen zur Förderung der sozialen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit erworbener Hirnschädigung unter steuernder Kontrolle des Berufshelfers der gesetzlichen Unfallversicherung vernetzt und phasenübergreifend zusammenarbeiten. Grundlage dieser Zusammenarbeit sind rehabilitationsdienliche inhaltliche und organisatorische Verfahrensgrundsätze (basale Qualitätsstandards), auf die sich die Initiatoren des Verbunds vor der Vereinsgründung in Gesprächen mit Berufshelfern festgelegt haben. Konzeptueller Ansatz Konzeptueller Ansatz des Stationär-ambulanten Verbunds ist, dass der Nutzen der Maßnahmen und Leistungen zur Rehabilitation bei Menschen mit erworbener Hirnschädigung auf zwei Faktoren beruht: dem Behandlungserfolg in der stationären Phase und dem Reintegrationserfolg in der nachstationären Phase im Sinne einer möglichst dauerhaften sozialen und beruflichen Wiedereingliederung der Betroffenen. Diese Rehabilitationsziele lassen sich durch eine reintegrationsbezogene Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationskliniken und ambulanten neuropsychologischen Rehabilitationseinrichtungen unter steuernder Kontrolle des Berufshelfers wesentlich effizienter erreichen. Dies gilt insbesonders dann, wenn die ambulante neuropsychologische Rehabilitation bei den Betroffenen vor Ort durchgeführt wird, d. h. zu Hause in der Familie, in außerhäuslichen Anforderungssituationen, und im Falle einer beruflichen Wiedereingliederung unmittelbar am Arbeitsplatz im Betrieb. |